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TTA – Pflegewissenschaften im europäischen Vergleich

Pflegewissenschaften im europäischen Vergleich

Die Harmonisierung der Pflegeberufe – und damit einhergehend – der Vergleich zwischen den verschiedenen Ausbildungen und Studiengängen hat eine lange Tradition innerhalb der Europäischen Union. Laut Richtlinie aus dem Jahr 1977 (77/452/EWG) geht es zunächst um die Niederlassungsfreiheit von Freiberuflern. Sie richtet sich an freiberuflich Tätige wie Rechtsanwälte, Mediziner, Architekten und freiberufliche Pflegekräfte. Es heißt: “Diese Tätigkeiten werden sowohl von freiberuflich tätigen Krankenschwestern und Krankenpflegern als auch von Krankenschwestern und Krankenpflegern im Angestelltenverhältnis oder auch von denselben Personen im Verlauf ihrer beruflichen Laufbahn abwechselnd in der einen oder anderen dieser beruflichen Stellungen ausgeübt. Um die Freizügigkeit dieser Berufstätigen in der Gemeinschaft zu fördern, erscheint es daher notwendig, die Anwendung dieser Richtlinie auf Krankenschwestern und Krankenpflegern im Angestelltenverhältnis auszudehnen.” (Richtlinie 77/452/EWG, S. 96).

Im Zuge einer zunehmenden Harmonisierung des europäischen Arbeitsmarktes geht die EWG-Richtlinie (89/48/EWG) aus dem Jahr 1989 weiter, da man auf europäischer Ebene erkannt hat, dass der Ausbildungsstandard nicht überall gleich ist, es mitunter erhebliche Unterschiede nicht nur in der Stundenanzahl, sondern auch in der Ausbildungsform gibt. Daher geht es um “eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen.” Gemeint ist die Harmonisierung von Berufsgruppen unter anderem auch aus der Krankenpflege. In Staaten wie Deutschland oder Österreich ist der Beruf der Pflegefachkraft ein Ausbildungsberuf. In Südeuropäischen Staaten wie Portugal oder Spanien erlangt man den Berufstitel erst nach einem drei- bis vierjährigen Studium. Eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe der europäischen Kommission erarbeitet daher Vorschläge zur gegenseitigen Anerkennung und Harmonisierung der Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen. Mindestvoraussetzung für die Anerkennung ist seit 1989 eine Vollzeit-Ausbildung mit mehr als 4.600 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung für die allgemeine Pflege: “Man kann daraus schließen, dass die ‘europäische Krankenschwester’ für den Bereich der allgemeinen Pflege über eine breit angelegte Qualifikation verfügen soll, die verschiedene Fachgebiete abdeckt, Menschen jeden Lebensalters pflegen können soll und sowohl in stationären Einrichtungen als auch in der häuslichen Pflege tätig werden kann” (vgl. hierzu: Gerd Dielmann: Pflegeausbildung in Europa – Gleichklang oder Disharmonie)

Seit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts ist eine zunehmende Ausdifferenzierung der Pflegeberufe zu beobachten, die auch innerhalb Deutschlands stattfindet. Neben dem Ausbildungsberuf “Gesundheits- und Krankenpfleger/in” wird in Freiburg bereits der dreijährige Studiengang Pflegewissenschaften Bachelor of Science angeboten. Sicherlich auch eine Tendenz, die dem Einfluss aus dem südeuropäischen EU-Raum geschuldet ist, wo die Akademisierung der Pflegeberufe frühzeitig begonnen hat und weiter voranschreitet. Das Spanische Studium der Pflegewissenschaften dauert seit 2008 vier Jahre und befindet sich mit durchschnittlich 6.150 Stunden auf europäischem Spitzenniveau. Durch klinische Praktika und der wissenschaftlichen Auswertung weist das spanische Studium eine enge Verzahnung zwischen Theorie, Praxis und Wissenschaft auf. Spanische Pflegekräfte besitzen eine fachliche Kompetenz, die mit dem Schweizer Bachelor of Science in Pflege vergleichbar ist und sich auf der Augenhöhe eines deutschen Assistenzarztes befindet.