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TTA – Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Die Pflege von Angehörigen ist eine Aufgabe, die durch den demographischen Wandel und dem Fortschritt in der Medizin an Bedeutung gewinnt. Die Bevölkerung wird älter und damit wächst die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit. Neben der professionellen Pflege in Pflegediensten findet ein Großteil der Pflege zu Hause statt und wird von pflegenden Angehörigen geleistet. Da sich diese häufig in Arbeitszusammenhängen befinden und ihre Zeit gut einteilen müssen, wissen sie eine gute Organisation und jede Form der Unterstützung zu schätzen. Familienangehörige, die Nachbarschaft oder die Gemeinde können die Angehörigen bei der Pflege durch Hilfestellungen, kleinere Dienste wie Einkäufe und Putzen unterstützen.

Neben diesem Engagement und der Zeit, die die Pflegenden einsetzen, ist die Bereitsstellung von Pflegehilfsmitteln ein wichtiger Bestandteil in der Pflege von Angehörigen. Entsprechend übernimmt die Pflegekasse bei vorhandener Pflegestufe monatlich bis zu 31€ der Kosten dafür. Um es den Angehörigen möglichst leicht zu machen und Ihnen den Prozess der Antragstellung und Bestellung abzunehmen, gibt es nun mittlerweile sogar einige Anbieter auf dem Markt, die alle diese Schritte übernehmen – ohne, dass es die Angehörigen etwas kosten würde. Der Gewinn entsteht dabei durch die Differenz von Hilfsmittelkosten und Kassenzahlung. Um die kostenlosen Pflegehilfsmittel zu beziehen müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die gepflegte Person hat Pflegestufe I, II oder III,
  • lebt in einer Wohngemeinschaft oder zu Hause,
  • und wird von einem ambulanten Dienst oder einer privaten Person betreut.

Nach dem voraussichtlichen Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes 2015 wird auch die sogenannte Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln berechtigen. Die Antragstellung und monatliche Lieferung sollte man anschließend von Anbietern durchführen lassen, die groß genug und in der Lage sind, den monatlichen Verwaltungsaufwand zu leisten. Ein mögliches Beispiel dafür wäre pflege.de. So können sich Angehörige um das kümmern, was ihnen am Herzen liegt: eine gute und professionelle Versorgung ihrer Angehörigen.