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TTA – Praxisübernahme in der Schweiz

Praxisübernahme in der SchweizIm Auftrag eines Kunden wird ein Facharzt der Inneren Medizin, Allgemeinmedizin für die Übernahme einer Arztpraxis in der Nähe von Luzern gesucht. Voraussetzung ist eine mindesten zweijährige Berufserfahrung in einem deutschsprachigen Arbeitsumfeld und Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2/C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Zunächst besteht die Möglichkeit der Festanstellung zu einem attraktiven, für die Schweiz üblichen Lohn von mehr ca. 120.000 CHF/Jahresbrutto mit allen sozialversicherungspflichtigen Zusatzleistungen wie Krankenkasse, Tagesgeld und Unfallversicherung. Nach einer Einarbeitung nach Absprache besteht die Möglichkeit der Praxisübernahme, Kaufoption. Diese Option ist nicht verpflichtend. Der Facharzt bewahrt die volle Kontrolle über den Kaufprozess.

Allgemeine Informationen zum Leben und zur Arbeit in der Schweiz
Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz wohnen und/oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldung muss in jedem Fall vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen. Verlegen Sie Ihren rechtlichen Wohnsitz in die Schweiz, können Sie Hausrat, Haustiere, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände gebührenfrei als sogenanntes Übersiedlungsgut einführen. Bei der Einfuhr ist dem Zollamt das For- mular 18.44 (Erklärung/Abfertigungs- antrag für Übersiedlungsgut) im Dop- pel vorzulegen. Dieses können Sie von der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung herunterladen oder bei den Schweizer Vertretungen im Ausland (Botschaften und Konsulate) beziehen.

Wohnen und Leben in der Schweiz
Die Lebenskosten in der Schweiz sind sehr hoch. Zürich und Genf gehören gar zu den teuersten Städten der Welt. Nicht nur die Wohnungen sind teuer, sondern auch die Lebensmittel. Das Gleiche gilt auch für die obligatorische Krankenversicherung, deren Prämien jedoch nicht direkt vom Lohn abgezogen werden. Die bewohnbare Fläche der Schweiz ist sehr klein. Die Schweizer Bevölke- rung ist vor allem im Mittelland an- gesiedelt. Seit einigen Jahren ist der Wohnungsmangel in den Grossstädten akut, weshalb die Preise entsprechend hoch sind (mehr als 20% des Durch- schnittslohns). Es kann sich somit als schwierig erweisen, eine geeignete Wohnung zu finden. Der Zustand der Mietwohnungen ist in der Regel sehr gut, die Küchen sind meist mit einem Kühlschrank, einem Kochherd usw. ausgestattet. Um eine Wohnung zu finden, empfehlen wir Ihnen die spezialisierten Web- sites zu besuchen. Oder wenden Sie sich an die Immobilienverwaltungen Ihrer zukünftigen Wohnregion. Wechsel des Wohnsitzes Wenn Sie ihren Wohnsitz wechseln, müssen Sie die Migrationsbehörde Ihrer Gemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug darüber informieren. Sie wird Sie auf die weiteren Schritte hinweisen.

Steuern
Einkommenssteuern werden in der Schweiz sowohl vom Bund (Bundessteuer) als auch von den Kantonen und Gemeinden (Staats- und Gemeindesteuer) erhoben. Da jeder der 26 Kan- tone ein eigenes Steuergesetz kennt, ist die Steuerbelastung in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Grundsätzlich haben Steuerpflichtige jährlich eine Steuererklärung auszufüllen, mit welcher die Einkommens- und Vermögensteuer ermittelt werden.
In bestimmten Kantonen wird die Kirchensteuer von allen Steuerpflichtigen erhoben!
Die Steuererhebung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Wohnort und dem Arbeitsort, sowie von weiteren besonderen Faktoren wie dem Lohnniveau ab. Ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche keine Niederlassungsbewilligung C besitzen, ihren steuerrechtlichen Wohnsitz je- doch in der Schweiz haben, werden die Steuern direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Bei Bruttolöhnen über CHF 120’000.– wird im Nachhinein eine Abrechnung vorgenommen. Die Schweiz hat mit zahlreichen Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen.

Gültigkeit des Führerscheins
Während der ersten zwölf Monate Ih- res Aufenthalts in der Schweiz können Sie ohne weiteres die Fahrzeuge jener Kategorien lenken, die in Ihrem ausländischen Führerausweis aufgeführt sind, sofern Sie das erforderliche Mindestalter erfüllen (mindestens 18 Jahre für Motorräder, Autos und Lastwagen; 21 Jahre für Busse). Nach dieser Frist müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein gegen einen schweizerischen austauschen (Berufskraftfahrer vor der ersten Fahrt).