Die spanische Ausbildung zur/zum Gesundheits- und KrankenpflegerIn ist vollständig akademisiert und hat bis 2008 drei Jahre gedauert, Abschluss: ‚diplomado en enfermería’. Im Zuge des Bologna-Prozesses zur Schaffung eines einheitlichen Hochschulraumes ist 2008 die Studienzeit auf vier Jahre erhöht worden und trägt seitdem den Titel ‚grado en enfermería’. Das Studium beinhaltet die gleichen Lernfelder wie in der deutschen Ausbildung und hat mit durchschnittlich 4050 h ein Drittel mehr Theoriestunden. Sämtliche Differenzierungsbereiche können während des Studiums abgedeckt werden. Durch den höheren Stundenanteil und Professionalisierungsgrad sind beide Titel dem deutschen Abschluss Gesundheits- und KrankenpflegerIn funktional gleichgestellt.
Das fachliche Niveau verhält sich komplementär zu den höher werdenden Anforderungen im Krankenhausalltag: „Die Technisierung des Krankenhauses erhöht die Intensität und Qualität der krankenpflegerischen Arbeit. Zum einen erfordert eine komplizierte Technik einen hohen Wissensstand der Krankenpflegekräfte. Für die pflegerische Stationsarbeit ist ein hohes und sich ständig veränderndes Wissen erforderlich, um die komplizierten Geräte bedienen und neue Therapieformen durchführen zu können.“ Auf diese Anforderungen reagiert das spanische Studium seit 2008 mit einer Erhöhung der Studienzeit auf vier Jahre. Der Geschäftsführer der Kliniken Beelitz bemerkt zur fachlichen Eignung: „Wir sind sehr zufrieden mit ihrer Arbeit und der Qualität ihrer Ausbildung. Uns war das Niveau der spanischen Pflegekräfte zwar schon während der Auswahlgespräche in Spanien bewusst, hier vor Ort zeigen sie jedoch ihre wahre Stärke: Sie sind mindestens genauso gut wie ihre deutschen Kollegen, wenn nicht sogar besser.” Der Berufstitel einer spanischen Pflegekraft ist funktional dem deutschen Titel Gesundheits- und KrankenpflegerIn bzw. AltenpflegerIn gleichgestellt. Damit der Titel bei den jeweiligen Landesbehörden anerkannt werden kann, bedarf es der Sprachkompetenzstufe B2 auf Deutsch. Verordnungen hierüber werden von den jeweiligen Landesbehörden und den zuständigen Ministerien erlassen. In der Zeit vor der Anerkennung können die Pflegekräfte bereits als Pflegehilfskraft arbeiten und in Bayern als Fachkraft in Anerkennung.